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   VGH Baden-Württemberg, 28.01.2020 - 2 S 478/18   

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VGH Baden-Württemberg, 28.01.2020 - 2 S 478/18 (https://dejure.org/2020,5249)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.01.2020 - 2 S 478/18 (https://dejure.org/2020,5249)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. Januar 2020 - 2 S 478/18 (https://dejure.org/2020,5249)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 124 Abs 2 AO 1977, § 236 Abs 1 AO 1977, § 236 Abs 2 AO 1977, § 240 Abs 1 S 1 AO 1977, § 68 FGO
    Fortsetzungsfeststellungsklage betreffend erschließungsbeitragsrechtlichen Vorauszahlungsbescheid, der sich im laufenden Klageverfahren durch Erlass des endgültigen Erschließungsbeitragsbescheides erledigt; Fortsetzungsfeststellungsinteresse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Endgültiger Erschließungsbeitragsbescheid; Erledigung; Fortsetzungsfeststellungsklage; Fortsetzungsfeststellungsinteresse; Gesamthandsgemeinschaft; Klageänderung; Vorauszahlungsbescheid; Entbehrlichkeit des Vorverfahrens; Wiederholungsgefahr

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Vorauszahlungsbescheides auf den Erschließungsbeitrag im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage; Bestimmung des Zeitpunktes für die Erledigung eines Vorauszahlungsbescheides

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • VGH Baden-Württemberg (Verfahrensmitteilung)

    F. gegen Gemeinde Baiersbronn wegen Vorausleistungsbescheid für Erschließungsbeitrag

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 615 (Ls.)
  • VBlBW 2020, 381
  • DÖV 2020, 588
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (28)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2009 - 15 B 524/09

    Maßgeblichkeit des Erlasses eines endgültigen Beitragsbescheides für das

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.01.2020 - 2 S 478/18
    Erlässt die Behörde den endgültigen Beitragsbescheid, macht sie damit deutlich, dass sie die Vorauszahlungssituation für beendet hält, und stellt - für den Fall bereits erfolgter Zahlung auf die Beitragsschuld - den Rechtsgrund für das weitere Behaltendürfen dieses Betrages auf den endgültigen Beitragsbescheid um (OVG Nordrh.-Westf., Beschluss vom 30.06.2009 - 15 B 524/09 - juris Rn. 6).

    Denn eine Vorauszahlung rechtfertigt sich nur, weil eine Beitragsschuld entstehen kann und ist von der Höhe her begrenzt bis zur Höhe der Beitragsschuld (OVG Nordrh.-Westf., Beschluss vom 30.06.2009 - 15 B 524/09 - juris Rn. 7).

    Dieses Interesse kann sie aber durch sofortigen Neuerlass eines Vorauszahlungsbescheides in Reaktion auf die Beseitigung der Wirkungen des Beitragsbescheides befriedigen, wenn die Vorauszahlungssituation in Wirklichkeit noch besteht (OVG Nordrh.-Westf., Beschluss vom 30.06.2009 - 15 B 524/09 - juris Rn. 8).

  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.01.2020 - 2 S 478/18
    Nach dem Wegfall der mit dem Verwaltungsakt verbundenen Beschwer wird gerichtlicher Rechtsschutz grundsätzlich nur dann zur Verfügung gestellt, wenn der Kläger ein berechtigtes rechtliches, wirtschaftliches oder ideelles Interesse an einer nachträglichen Feststellung der Rechtswidrigkeit der erledigten Maßnahme hat (BVerwG, Urteil vom 16.05.2013 - 8 C 14.12 - juris Rn. 30; Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, 15. Aufl., § 113 Rn. 108).

    Typischerweise besteht das berechtigte Interesse in den anerkannten Fallgruppen der Wiederholungsgefahr, des Rehabilitationsinteresses, der Absicht zum Führen eines Amtshaftungs- oder Entschädigungsprozesses oder der Beeinträchtigung einer wesentlichen Grundrechtsposition (vgl. zu den einzelnen Voraussetzungen der Fallgruppen BVerwG, Urteil vom 16.05.2013 - 8 C 14.12 - juris Rn. 21 ff.).

  • VGH Bayern, 22.10.2010 - 6 BV 09.1363

    Erschließungsbeitragsrecht; Grundstückseigentümer; Gesellschaft bürgerlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.01.2020 - 2 S 478/18
    In der Rechtsprechung ist das notwendige berechtigte Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des infolge des Erlasses des endgültigen Erschließungsbeitragsbescheides erledigten Vorauszahlungsbescheides zum Teil bejaht worden, wenn die für die Rechtswidrigkeit des Vorauszahlungsbescheides geltend gemachten Gründe auch die vollständige oder teilweise Rechtswidrigkeit des endgültigen Bescheides zur Folge hätten (OVG Niedersachsen, Urteil vom 08.11.2018 - 9 LC 4/17 - juris Rn. 37; Bayr. VGH, Urteil vom 22.10.2010 - 6 BV 09.1363 - juris Rn. 23, Urteil vom 22.07.2010 - 6 B 09.584 - juris Rn. 34, Urteil vom 11.12.2009 - 6 B 08.682 - juris Rn. 21; OVG Nordrh.-Westf., Urteil vom 23.11.2001 - 3 A 1725/00 - juris Rn. 12 ff.).

    Auch erscheint es nicht sachgerecht, das Fortsetzungsfeststellungsinteresse im Hinblick auf die bloße Behauptung des Klägers, die für die Rechtswidrigkeit des Vorauszahlungsbescheides geltend gemachten Gründe hätten auch die vollständige oder teilweise Rechtswidrigkeit des endgültigen Erschließungsbeitragsbescheides zur Folge, ohne eine vertiefte Prüfung zu bejahen, wenn gleichzeitig abzusehen ist, dass es auf diese Einwände im Hinblick auf den endgültigen Erschließungsbeitragsbescheid nicht ankommt; etwa, weil sich dieser bereits wegen eines falschen Adressaten als rechtswidrig erweisen sollte (vgl. zu dem umgekehrt gelagerten Fall, dass der Vorauszahlungsbescheid wegen fehlerhafter Adressierung rechtswidrig war, Bayr. VGH, Urteil vom 22.10.2010 - 6 BV 09.1363 - juris Rn. 23), denn in diesem Fall wäre die Fortsetzungsfeststellungsklage nicht geeignet, die gerichtliche Überprüfung des endgültigen Erschließungsbeitragsbescheides zu vermeiden.

  • VG Karlsruhe, 13.09.2017 - 2 K 1878/16

    Erledigung des Vorausleistungsbescheids durch endgültigen Beitragsbescheid

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.01.2020 - 2 S 478/18
    Die Berufung der Klägerinnen gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 13. September 2017 - 2 K 1878/16 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 13.09.2017 - 2 K 1878/16 - zu ändern und festzustellen, dass der Bescheid der Beklagten vom 04.08.2014 in der Fassung des Bescheides vom 03.02.2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides des Landratsamtes Freudenstadt vom 21.03.2016 rechtswidrig gewesen ist.

  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 14.98

    Klageänderung durch Erweiterung des sachlichen Streitstoffs; -, Sachdienlichkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.01.2020 - 2 S 478/18
    Darüber hinaus ist die Durchführung eines Widerspruchsverfahrens verzichtbar, wenn sich der auch für die Widerspruchsentscheidung zuständige Beklagte auf die Klage einlässt und deren Abweisung beantragt (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 22.07.1999 - 2 C 14/98 - juris Rn. 20).
  • BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 23.12

    Klage aus dem Beamtenverhältnis; Widerspruch in beamtenrechtlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.01.2020 - 2 S 478/18
    Das Widerspruchsverfahren kann seinen Zweck nicht mehr erreichen, wenn feststeht, dass der Widerspruch unabhängig von der Begründung keinen Erfolg haben würde (BVerwG, Urteil vom 30.10.2013 - 2 C 23.12 - juris Rn. 35 f.).
  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 157.79

    Ladenschluss - Ausnahmebewilligung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.01.2020 - 2 S 478/18
    Die Entbehrlichkeit des Vorverfahrens ist zu bejahen, wenn im Wege der Klageänderung anstelle des ursprünglich angefochtenen Verwaltungsaktes ein neuer Verwaltungsakt Gegenstand des Rechtsstreits wird und das geänderte Klagebegehren im Wesentlichen denselben Streitstoff betrifft wie das ursprünglich durchgeführte Vorverfahren (vgl. etwa BVerwG, Urteil 23.03.1982 - 1 C 157.79 - juris Rn. 22).
  • BVerwG, 02.11.2017 - 7 C 26.15

    Wasserrechtliche Erlaubnisse für Kraftwerk Staudinger: Feststellungen zur

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.01.2020 - 2 S 478/18
    Er bedarf dieser Feststellung auch nicht, weil er den nunmehr erlassenen Verwaltungsakt anfechten kann und muss, um seine Rechte wahrzunehmen (BVerwG, Urteil vom 02.11.2017 - 7 C 26.15 - juris Rn. 18; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.11.2010 - 3 L 91/10 - juris Rn. 23).
  • BVerwG, 14.12.2018 - 6 B 133.18

    Beiladung; Bereitstellen vonTeilnehmerdaten; Feststellungsinteresse;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.01.2020 - 2 S 478/18
    Ebenso wie bei der anerkannten Fallgruppe eines anhängigen Schadensersatz- und Entschädigungsprozesses, muss es sich jedoch um eine Vorfrage handeln, deren rechtskräftige Klärung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren die Rechtsposition des Klägers verbessern könnte (BVerwG, Beschluss vom 14.12.2018 - 6 B 133.18 - juris Rn. 15 und Urteil vom 10.12.2013 - 8 C 5.12 - juris Rn. 28).
  • BVerwG, 17.12.2019 - 9 B 52.18

    Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage gegen einen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.01.2020 - 2 S 478/18
    Unter dem Aspekt der Prozessökonomie sollen zudem die Gerichte von zukünftigen Verfahren zu denselben Rechtsfragen entlastet werden und dem Betroffenen die "Früchte" der bisherigen Prozessführung erhalten bleiben (BVerwG, Beschluss vom 17.12.2019 - 9 B 52.18 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 10.12.2013 - 8 C 5.12

    Benachteiligung; Berufsfreiheit; Chancengleichheit; chancengleiche

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2001 - 3 A 1725/00

    Zulässigkeit der Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu einer

  • BFH, 01.10.1992 - V R 81/89

    Rechtschutzinteresse bei Rechtswidrigkeit des Umsatzsteuervorauszahlungsbescheids

  • VGH Bayern, 22.07.2010 - 6 B 09.584

    Erschließungsbeitragsrecht; vorhandene Erschließungsanlage; historische Straße;

  • OVG Niedersachsen, 08.11.2018 - 9 LC 4/17

    Abgabengerechtigkeit; Abwägungsentscheidung; Anfechtungsklage; Auslegung;

  • BFH, 08.11.2013 - X B 58/13

    Fortsetzungsfeststellungsklage bei erledigtem Vorauszahlungsbescheid - Prüfung

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.01.2009 - 2 LB 43/08

    Erledigung; Prozessrecht; Straßenausbaubeitrag; Vorauszahlung

  • VGH Baden-Württemberg, 16.09.2013 - 2 S 889/13

    Zur Bezeichnung des Abgabenschuldners und zur Prozessführungsbefugnis bei einer

  • VGH Bayern, 01.03.2012 - 20 B 11.1723

    Keine Erledigung des Vorauszahlungsbescheids durch den Erlass des endgültigen,

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2010 - 3 L 91/10

    Auswahlverfahren beim Mikrozensus

  • VGH Bayern, 19.07.2013 - 6 ZB 12.1183

    Erschließungsbeitragsrecht; Vorausleistung; Adressat; BGB-Gesellschaft;

  • VGH Bayern, 11.12.2009 - 6 B 08.682

    Straßenausbaubeitrag; Vorauszahlung; Erlass endgültigen Ausbaubeitragsbescheids

  • BFH, 20.11.2018 - VIII R 45/15

    Keine Anfechtung der Kapitalertragsteuer- Anmeldung nach

  • BVerwG, 19.12.1997 - 8 B 244.97

    Vorläufiger Bescheid; Vorausleistungsbescheid; endgültiger Bescheid;

  • BVerwG, 24.09.2009 - 20 F 6.09

    Das Verfahren ist durch den Tod des Klägers nicht gemäß § 173 Satz 1 VwGO in

  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.2003 - 2 S 446/02

    Erschließungsbeitrag - Abschnittsbildung - Buchgrundstücksbegriff

  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2010 - 2 S 2555/09

    Abwassergebühr - zur Ablösung eines Vorausleistungsbescheides durch den

  • VGH Baden-Württemberg, 14.10.2015 - 2 S 1685/15

    Vorläufiger Rechtsschutz - zum Umfang der Überprüfung eines

  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2021 - 2 S 2103/20

    Beihilferechtliche Kostendämpfungspauschale in Baden Württemberg:

    Allerdings kann ein Widerspruchsverfahren nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus Gründen der Prozessökonomie entbehrlich sein, wenn sich der auch für die Widerspruchsentscheidung zuständige Beklagte auf die Klage einlässt und deren Abweisung beantragt oder wenn der Zweck des Vorverfahrens ohnehin nicht mehr erreicht werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.02.2019 - 2 C 50.16 - juris Rn. 30; Urteil vom 30.10.2013 - 2 C 23.12 - BVerwGE 148, 217, juris Rn. 34 ff.; Urteil vom 15.09.2010 - 8 C 21.09 - BVerwGE 138, 1, juris Rn. 24 ff.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.01.2020 - 2 S 478/18 - juris Rn. 99; Beschluss vom 26.03.2019 - 4 S 177/19 - juris Rn. 4; OVG Saarland, Beschluss vom 06.02.2017 - 1 A 59/16 - juris Rn. 41).
  • VG Karlsruhe, 18.01.2022 - 11 K 1571/20

    BVerfG-Richter Stephan Harbarth: Inhalte von Uni-Gutachten bleiben geheim

    Die Verneinung der Sachdienlichkeit mangels vorherigen Antrags bei der Beklagten bedeutet bei dieser Sachlage daher auch nicht einen sachlich nicht zu rechtfertigenden Formalismus, da mangels Einlassung der Beklagten nicht bereits feststeht, dass die Anträge keinen Erfolg haben würden (so zum Erfordernis eines Vorverfahrens: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.01.2020 - 2 S 478/18 - juris, Rn. 96 m. w. N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2023 - 6 A 10047/23

    Vorausleistung auf einen Erschließungsbeitrag; Ablösung durch den endgültigen

    Diese Ablösungswirkung tritt bereits mit dem - wirksamen - Erlass des endgültigen Beitragsbescheids ein, nicht erst mit dessen Bestandskraft (vgl. OVG RP, Urteil vom 18. Oktober 2017 - 6 A 11862/16.OVG -, juris Rn. 21 [mit Klarstellung zum Senatsbeschluss vom 10. März 2010 - 6 B 11298/09.OVG -, ESOVGRP]; VGH BW, Urteil vom 28. Januar 2020 - 2 S 478/18 -, juris Rn. 61; BayVGH, Urteil vom 22. Juli 2010 - 6 B 09.584 -, juris Rn. 33; SächsOVG, Beschluss vom 20. August 2009 - 5 B 265/09 -, juris Rn. 13).

    Insofern kommt es im Hinblick auf die hier interessierende Frage der Erledigung des Vorausleistungsbescheids darauf an, ob der Vorausleistungsbescheid und der endgültige Bescheid an unterschiedliche Adressaten gerichtet sind (VGH BW, Urteil vom 28. Januar 2020 - 2 S 478/18 -, juris Rn. 67 ff., 72 zu der § 133 Abs. 3 Satz 2 BauGB entsprechenden Regelung in § 25 Abs. 3 Satz 2 KAG BW; ebenso zum Straßenausbaubeitragsrecht: OVG SH, Urteil vom 27. Januar 2009 - 2 LB 43/08 -, juris Rn. 43; OVG NRW, Beschluss vom 9. April 1998 - 15 A 7071/95 -, juris Rn. 2 ff.; vgl. auch VG Cottbus, Beschluss vom 18. April 2019 - 6 L 327/16 -, juris Rn. 5).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2021 - 10 S 1348/20

    Zugang zu Informationen betreffend die von Landwirten geführten Aufzeichnungen

    In der Rechtsprechung wird das Vorverfahren nach Klageänderung aber ausdrücklich für entbehrlich gehalten, wenn das geänderte Klagebegehren - wie hier - im Wesentlichen denselben Streitstoff betrifft wie das ursprünglich durchgeführte Vorverfahren oder wenn sich die für die Widerspruchsentscheidung zuständige Behörde - wie hier das Regierungspräsidium, das im Verfahren nach Angaben des Beklagten stets eng beteiligt und sowohl in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht als auch in jener vor dem Senat vertreten war - auf die geänderte Klage einlässt und deren Abweisung beantragt (BVerwG, Urteil vom 23.03.1982 - 1 C 157.79 - juris Rn. 22; Urteil vom 22.07.1999 - 2 C 14.98 - juris Rn. 20; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.07.2008 - 4 S 988/07 - juris Rn. 20; Urteil vom 14.07.2010 - 11 S 2730/09 - juris Rn. 22; Urteil vom 28.11.2019 - 5 S 1790/17 - juris Rn. 30; Urteil vom 28.01.2020 - 2 S 478/18 - juris Rn. 99).
  • VG Koblenz, 19.12.2022 - 4 K 1101/21

    Erschließungsbeitrag: Leistungsgebot und die Festsetzungsfunktion in

    Es bedarf dennoch keines Rückgriffs auf die Vorausleistungsbescheide als formelle Grundlage für das "Behaltendürfen" der Vorausleistungen gegenüber dem Kläger, obwohl er nicht Adressat der endgültigen Beitragsbescheide ist (a.A. VGH BW, Urteil vom 28. Januar 2020 - 2 S 478/18 -, juris, Rn. 67).

    Diesem Zweck dient die Fortsetzungsfeststellungsklage jedoch gerade nicht (vgl. VGH BW, Urteil vom 28. Januar 2020 - 2 S 478/18 -, juris, Rn.87).

    Es ist bereits im Ansatz nicht überzeugend, die Beantwortung der Frage, ob ein berechtigtes Interesse vorliegt, von den von einem Kläger gerügten Rechtsfehlern abhängig zu machen (vgl. VGH BW, Urteil vom 28. Januar 2020 - 2 S 478/18 -, juris, Rn. 89 ff.).

  • VG Kassel, 25.01.2021 - 6 K 1069/18

    Zur Frage der rechtlich hinreichend gesicherten Inanspruchnahmemöglichkeit bei

    Erlässt die Behörde also den endgültigen Heranziehungsbescheid, macht sie damit deutlich, dass sie die Vorauszahlungssituation für beendet hält, und stellt den Rechtsgrund für das weitere Behaltendürfen des Beitragsbetrages auf den endgültigen Bescheid um (vgl. VGH BW, Urteil v. 28.01.2020 - 2 S 478/18, juris Rn. 62 unter Bezugnahme auf OVG NRW, Beschluss v. 30.06.2009 - 15 B 524/09, juris Rn. 6; OVG Rh-Pf, Urteil v. 17.04.2018 - 6 A 11905/17, juris Rn. 21 f.).

    Allerdings wird die Aufhebung des endgültigen Heranziehungsbescheides nicht ohne Grund erfolgt sein, sodass auch keine Rechtfertigung mehr für ein Behaltendürfen der Zahlung besteht (vgl. VGH BW, Urteil v. 28.01.2020 - 2 S 478/18, juris Rn. 63; OVG Rh-Pf, Urteil v. 17.04.2018 - 6 A 11905/17, juris Rn. 21 ff.; OVG NRW, Beschluss v. 30.06.2009 - 15 B 524/09, juris Rn. 7; a.A. Driehaus, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, 59. EL (Sept 2018), § 8 Rn. 147 unter Bezugnahme auf VG Koblenz, Beschluss v. 10.03.2010 - 6 B 11298/09, nicht veröffentlicht; OVG SH, Urteil v. 27.01.2009 - 2 LB 43/08, juris Rn. 45 f.).

    Ein solches wird im Fall der Erledigung eines Vorausleistungsbescheids durch einen endgültigen Heranziehungsbescheid von der Rechtsprechung überwiegend angenommen, wenn die geltend gemachten Gründe für die Rechtswidrigkeit des Vorausleistungsbescheids auch die Rechtswidrigkeit des endgültigen Beitragsbescheids zur Folge hätten (vgl. OVG Lüneburg, Urteil v. 08.11.2018 - 9 LC 4/17, juris Rn. 37; BayVGH, Urteil v. 11.12.2009 - 6 B 08/682, juris Rn. 21; OVG NRW, Urteil v. 23.11.2001 - 3 A 1725/00, juris Rn. 12 f.; Driehaus, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, 59. EL (Sept 2018), § 8 Rn. 147a; a.A. VGH BW, Urteil v. 28.01.2020 - 2 S 478/18, juris Rn. 73 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2020 - 2 S 2349/20

    Zu den Begriffen einer vorhandenen Straße und einer geschlossenen Ortslage im

    Soweit die Antragstellerin sinngemäß geltend macht, die Richtigkeit der Berechnung des Beitragssatzes müsse durch Vorlage entsprechender Rechnungen nachgewiesen sein, verkennt sie, dass Rechnungen, die einen Rückschluss auf den endgültigen Erschließungsaufwand zulassen, zum Zeitpunkt des Erlasses eines Vorausleistungsbescheides, d.h. vor der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage (vgl. § 25 Abs. 2 KAG), noch gar nicht oder jedenfalls noch nicht vollständig vorliegen; Grundlage des Vorauszahlungsbescheides ist vielmehr nur eine Kostenprognose, die auf einer sachgerechten Schätzungsgrundlage zu treffen ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.01.2020 - 2 S 478/18 - juris Rn. 83; Urteil vom 23.09.1993 - 2 S 462/92 - juris Rn. 24).
  • VGH Bayern, 21.06.2021 - 6 ZB 20.2742

    Erledigung eines Vorausleistungsbescheides durch den endgültigen Beitragsbescheid

    Diese Ablösungswirkung tritt bereits mit dem - wirksamen - Erlass des endgültigen Beitragsbescheids ein, nicht erst mit dessen Bestandskraft (vgl. VGH BW, U.v. 28.1.2020 - 2 S 478/18 - juris Rn. 61; BayVGH, U.v. 22.7.2010 - 6 B 09.584 - juris Rn. 33; U.v. 3.7.2006 - 6 B 03.2544 - juris Rn 18 m.w.N.; SächsOVG, B.v. 20.8.2009 - 5 B 265/09 - juris Rn. 13).

    Maßgeblich für die Ablösung des vorläufigen Bescheides ist allein der Erlass eines endgültigen Beitragsbescheids und sein Regelungsgehalt (vgl. auch VGH BW, U.v. 28.1.2020 - 2 S 478/18 - juris Rn. 61).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2021 - 10 S 2060/20

    Zugang zu Informationen betreffend die von Landwirten geführten Aufzeichnungen

    In der Rechtsprechung wird das Vorverfahren nach Klageänderung aber ausdrücklich für entbehrlich gehalten, wenn das geänderte Klagebegehren - wie hier - im Wesentlichen denselben Streitstoff betrifft wie das ursprünglich durchgeführte Vorverfahren oder wenn sich die für die Widerspruchsentscheidung zuständige Behörde - wie hier das Regierungspräsidium - auf die geänderte Klage einlässt und deren Abweisung beantragt (BVerwG, Urteil vom 23.03.1982 - 1 C 157.79 - juris Rn. 22; Urteil vom 22.07.1999 - 2 C 14.98 - juris Rn. 20; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.07.2008 - 4 S 988/07 - juris Rn. 20; Urteil vom 14.07.2010 - 11 S 2730/09 - juris Rn. 22; Urteil vom 28.11.2019 - 5 S 1790/17 - juris Rn. 30; Urteil vom 28.01.2020 - 2 S 478/18 - juris Rn. 99).
  • VG Cottbus, 27.11.2020 - 6 K 922/16

    Schmutzwasserbeitrag

    Die Beantwortung der Frage der Ablösung eines Vorausleistungsbescheides durch einen endgültigen Heranziehungsbescheid und damit der Erledigung des Vorausleistungs-bescheides muss dementsprechend beide Regelungsgegenstände in den Blick nehmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 1997 - 8 B 244/97 -, juris Rn. 9; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Januar 2020 - 2 S 478/18 -, juris Rn. 58; Thüringer OVG, Beschluss vom 29. Juni 2001 - 4 ZEO 917/97 -, juris Rn. 8; VG Cottbus, Beschluss vom 20. August 2020 - 6 L 477/17 -, juris Rn. 7; Beschluss vom 5. September 2019 - 6 L 680/17 -, juris Rn. 5; Urteil vom 28. September 2017 - 6 K 521/14 -, juris Rn. 17; Urteil vom 27. Oktober 2016 - 6 K 667/12 -, juris Rn. 71).

    Da infolge des Eigentumswechsels der Vorauszahlungsbescheid und der endgültige Bescheid an unterschiedliche Adressaten gerichtet waren, bleibt der Vorausleistungsbescheid insoweit vielmehr weiterhin die formelle Grundlage dafür, dass der Beklagte die vom Kläger für dieses Flurstück gezahlte Vorausleistung behalten darf (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Januar 2020 - 2 S 478/18 -, juris Rn. 67 ff.; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27. Januar 2009 - 2 LB 43/08 -, juris Rn. 43; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 9. April 1998 - 15 A 7071/95 -, juris Rn. 4; VG Cottbus, Beschluss vom 18. April 2019 - 6 L 327/16 -, juris Rn. 5; VG Karlsruhe, Urteil vom 13. September 2017 - 2 K 1878/16 -, juris Rn. 22).

  • VG Cottbus, 20.08.2020 - 6 L 477/17
  • VG Aachen, 22.06.2021 - 6 K 2734/20

    Covid19; Versammlung; Mindestabstand

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